Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914

Abschnitt 2: 1.8.1914: Meldung zahlreicher Kriegsfreiwilliger


Freiwillige

Da sich bereits am gestrigen Tage viele zum freiwilligen Eintritt für das Heer meldeten und noch viele diesem Beispiel folgen dürften, seien folgende Bestimmungen über die Einstellung von Nicht-Gedienten und Freiwilligen bekannt gegeben: Auf Grund des § 98 der Heer- und Wehr-Ordnung kann sich jede Persönlichkeit, die ihrer Dienstpflicht noch nicht genügt hat, bei Verfügung einer Mobilmachung einen Truppenteil (Ersatzbataillon usw.) nach Belieben auswählen. Wenn er dies nicht tut, wird bei der bald einsetzenden Aushebung über ihn verfügt. Als Kriegsfreiwillige können sich solche Leute bei einem Ersatztruppenteil melden, die keine gesetzliche Verpflichtung zum Dienen mehr haben, ferner jugendliche Personen zwischen 17 und 20 Jahren, soweit sie sich nicht in solchen Bezirken aushalten, in denen der Landsturm aufgeboten ist.

[Oberhessische Zeitung vom 1. August 1914]


Sachbegriffe: Zeitungen · Oberhessische Zeitung · Kriegsfreiwillige · Mobilmachung · Landsturm
Empfohlene Zitierweise: „Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914, Abschnitt 2: 1.8.1914: Meldung zahlreicher Kriegsfreiwilliger“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/160-2> (aufgerufen am 29.03.2024)