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Gründung des Marburger Konvents studentischer Verbindungen, 6. November 1971

Auf dem Haus der Turnerschaft Philippina zu Marburg wird von 13 studentischen Korporationen, die den farbentragenden und pflichtschlagenden Dachverband „Coburger Convent der Landsmannschaften und Turnerschaften an deutschen Hochschulen“ (CC) verlassen haben, der später als „Marburger Konvent studentischer Verbindungen“ bekannte Korporationsverband gegründet.

Der „Marburger Konvent“ (MK) geht auf eine bereits vor November 1971 existierende Gesprächsrunde von Turnerschaften innerhalb des CC zurück, die eine stärkere Betonung von Sportprinzipien innerhalb des Dachverbandes vertrat, und die Frage der Pflichtmensur als eine nicht an die Mitgliedschaft im CC gebundene Entscheidung der einzelnen Mitgliedsbünde betrachtete („fakultativ schlagendes Prinzip“). Die an der „lockeren Gesprächsrunde“ beteiligten Bünde – der „Marburger Kreis“ – traten aus dem CC aus, nachdem an „Pfingsten 1971 die große Mehrheit der CC-Bünde in der Mensurfrage jeden Kompromiss ablehnte“ (vgl. Selbstbeschreibung des Marburger Konvent). 1972/73 nimmt der neugegründete Verband den Namen „Marburger Konvent“ an und erweitert diese Bezeichnung 1975 noch um den Zusatz „studentischer Verbindungen“. Die im MK zusammengeschlossenen Turnerschaften stellen eine spezifische Form der Studentenverbindung dar, die sich insbesondere der Pflege sportlicher Übungen verschrieben hat. Sie gingen im Laufe des 19. Jahrhunderts aus den älteren Akademischen Turnvereinen hervor, die ihrerseits in der deutschen Turnbewegung (Friedrich Ludwig Jahn) wurzeln.
Der im November 1971 aufgesetzte Gründungsvertrag des Verbandes enthält bereits die folgenden gemeinsamen Grundsätze für seine Mitglieder, die Pfingsten 1975 in der offiziellen Satzung des „Marburger Konvent“ nochmals in endgültiger Form ausformuliert wurden:

„(1.) Lebensbindung an den Bund (Lebensbundgrundsatz), (2.) Demokratische Ordnung des Bundeslebens (Conventsgrundsatz), (3.) Förderung der Haltung und Einsatzbereitschaft der Einzelmitglieder im Bund, in der Hochschule, im Beruf und in der Gesellschaft (Persönlichkeitsgrundsatz) (4.) Bejahung der verfassungsmäßigen Grundrechte sowie des demokratischen und sozialen Rechtsstaates Führung von Verbindungsfarben als Ausdruck der inneren und äußeren Zusammengehörigkeit (Farbengrundsatz) und (5.) Pflege von Leibesübungen (Sportgrundsatz).“ (zitiert nach der Website des Verbandes, eingesehen am 23.4.2012)

Nach dem Austritt mehrerer Gründungsbünde aus dem „Marburger Konvent“ sind 2011 nur noch insgesamt sechs Turnerschaften in diesem Dachverband zusammengeschlossen, die alle außerhalb Hessens beheimatet sind.

2011 grenzten sich die Turnerschaften des Marburger Konvents ausdrücklich von Positionen ab, die vom größten und ältesten der deutschen Dachverbände studentischer Verbindungen, der Deutschen Burschenschaft (DB), im Februar 2011 als eine Art „Abstammungsgrundsatz“ veröffentlicht wurden, und im Gegensatz zur Praxis der im „Marburger Konvent“ vertretenen Turnerschaften eine Mitgliedschaft von deutschen Staatsbürgern nichtdeutscher Abstammung ausschließen (vgl. Öffentliche Mitteilung des Marburger Konventes vom 20. Juni 2011, eingesehen am 23.4.2012).
(KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Gründung des Marburger Konvents studentischer Verbindungen, 6. November 1971“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2881> (Stand: 6.11.2022)
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