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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Wahl eines hessischen Landeselternrates durch Elternvertreter, 28. April 1952
In Marburg wird auf der der ersten ordentlichen Versammlung der Stadt- und Kreiselternausschüsse ein hessischer Landeselternrat gewählt. Aufgabe des Rates ist die Wahrnehmung des in Artikel 56 Absatz 6 der hessischen Verfassung garantierten Mitbestimmungsrecht der Eltern. Daneben soll der Rat für die Verbesserung der Lehrbedingungen, unter anderem Raumnot, schlechte Lehrerbezahlung und Lehrermangel, beitragen.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.4.1952, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Wahl eines hessischen Landeselternrates durch Elternvertreter, 28. April 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4051> (Stand: 26.9.2024)
