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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Wahl eines hessischen Landeselternrates durch Elternvertreter, 28. April 1952

In Marburg wird auf der der ersten ordentlichen Versammlung der Stadt- und Kreiselternausschüsse ein hessischer Landeselternrat gewählt. Aufgabe des Rates ist die Wahrnehmung des in Artikel 56 Absatz 6 der hessischen Verfassung garantierten Mitbestimmungsrecht der Eltern. Daneben soll der Rat für die Verbesserung der Lehrbedingungen, unter anderem Raumnot, schlechte Lehrerbezahlung und Lehrermangel, beitragen.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Wahl eines hessischen Landeselternrates durch Elternvertreter, 28. April 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4051> (Stand: 26.9.2024)
Ereignisse im März 1952 | April 1952 | Mai 1952
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