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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Stadt Frankfurt genehmigt die Gründung der Frankfurter Bank, 11. April 1854

Bereits 1853 hatte die Stadt Frankfurt am Main einer Gruppe von Bankiers die Genehmigung zur Gründung der „Frankfurter Vereinskasse für den bargeldlosen Zahlungsverkehr“ erteilt. Als 1854 im benachbarten Darmstadt die „Bank für Handel und Industrie“ in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet wurde, folgte eine erneute Initiative zur Gründung einer Frankfurter Bank auf Aktienbasis.

Am 11. April 1854 erteilt daraufhin die Stadt Frankfurt den Bankhäusern Grunelius & Co. und M. A. von Rothschild & Söhne, sowie der „Frankfurter Vereinskasse“ eine Konzession zur Gründung der „Aktiengesellschaft Frankfurter Bank“. Diese übernahm den Geschäftssitz der Frankfurter Vereinskasse in der Münzgasse 2 unmittelbar neben dem Frankfurter Römer.

Der Leiter der neuen Bank wurde Wilhelm Isaac Gillé (1805–1873), der vorher Direktor der Frankfurter Vereinskasse gewesen war. Im Rahmen des Börsengangs wurden 20.000 Aktien à 500 Gulden ausgegeben, das Gründungskapital betrug damit zehn Millionen Gulden.

Da die Frankfurter Bank das Recht erhalten hatte, als Notenbank Gulden süddeutscher Vereinswährung auszugeben, war sie gehalten, sich von Risiken fernzuhalten. Das Depositen- und Kreditgeschäft war ihr deshalb nicht erlaubt. Die Frankfurter Bank stieg bis zum Jahr 1870 zur drittgrößten von insgesamt 33 Notenbanken im späteren Reichsgebiet auf.

Ebenso wie die in Darmstadt ansässige „Bank für Süddeutschland“ wurde die Frankfurter Bank ab 1875 als private Notenbank in ihrer ursprünglichen Aufgabe stark eingeschränkt. 1901 gab sie deshalb die Banknotenausgabe ganz auf.
(UH)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Stadt Frankfurt genehmigt die Gründung der Frankfurter Bank, 11. April 1854“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6425> (Stand: 11.4.2026)
Ereignisse im März 1854 | April 1854 | Mai 1854
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