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Vorübergehende Einführung des Schulgeldes zur Verringerung des Haushaltsdefizit, 1. Januar 1950

Auf Beschluss des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags wird zum 1. Januar 1950 bis vorläufig zum 31. März das Schulgeld wieder eingeführt, um das Defizit des Landeshaushalts 1949 zu verringern. Nach Schätzung des Finanzministers Werner Hilpert (1897–1957; CDU) werden aus dem Schulgeld Einnahmen von etwa 800.000 DM erwartet. Auf Vorschlag der SPD wird das Schulgeld nur von Eltern mit einem Jahreseinkommen von mehr als 4.800 DM erhoben. Das Schulgeld wurde ansonsten nicht sozial gestaffelt, jedoch erhalten Eltern mit mehreren schulpflichtigen Kindern eine Ermäßigung von 25-50 Prozent.

Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags bittet außerdem in einer einstimmig verabschiedeten Entschließung den amerikanischen Landeskommissar James R. Newman (1902–1964), auf Einsparungen von 40 Millionen DM bei den Besatzungskosten bis zum Ende des Haushaltsjahres hinzuwirken.

Anmerkung: Das zugrunde liegende Haushaltsjahr reicht vom 1. April 1949 bis zum 31. März 1950.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Vorübergehende Einführung des Schulgeldes zur Verringerung des Haushaltsdefizit, 1. Januar 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3521> (Stand: 10.10.2019)
Ereignisse im Dezember 1949 | Januar 1950 | Februar 1950
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