Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Die Forderungen der Nassauer, 2. März 1848
Am 2. März 1848 werden in Wiesbaden die am Tag zuvor verfassten „Forderungen der Nassauer“ öffentlich verkündet. In den wesentlichen Punkten stimmen sie mit den Forderungen überein, die schon in Alsfeld, Arolsen, Gießen, Hanau oder Offenbach am Main formuliert wurden. Wesentliche Punkte sind die Volksbewaffnung, Pressefreiheit, die Einberufung eines deutschen Parlaments und die Religionsfreiheit. Tausende demonstrieren für die Annahme der Forderungen.
Da sich Herzog Adolf von Nassau (1817–1905) in Berlin aufhält, gewährt Staatsminister Emil Freiherr von Dungern (1802–1862) zunächst die Volksbewaffnung und die Pressefreiheit. Die übrigen Entscheidungen mussten bis zur Rückkehr des Herzogs warten. Noch am selben Tag riefen Stadtrat und Stadtvorstand von Wiesbaden zum Beitritt zur Bürgergarde auf. Am 3. März bildet sich ein Sicherheitskomitee, das praktisch die Regierungsgewalt ausübte. Für den 4. März wird eine Volksversammlung einberufen.
(StF)
- Belege
- Weiterführende Informationen
- [Bericht Wilhelm Riehls, Redakteur der Nassauischen Allgemeinen Zeitung, in der Nassauischen Chronik über die Forderungen der Nassauer; Bericht in der Frankfurter Oberpostamtszeitung vom 4. März 1848 über die Forderungen der Nassauer; Aufruf zur Teilnahme an der Bürgergarde, veröffentlicht als Flugblatt vom 2. März 1848]
- Wikipedia: Friedrich Christian Theodor von Preen (eingesehen am 31.1.2024)
- Empfohlene Zitierweise
- „Die Forderungen der Nassauer, 2. März 1848“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7445> (Stand: 2.3.2025)
