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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Kloster Marienschloss wird zum „Zucht- und Besserungshaus“, 13. November 1804

Mit Erlass vom 13. November 1804 bestimmt Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt (1753–1830), das von ihm bereits 1802 in Besitz genommene Zisterzienserinnenkloster Marienschloss zum „Zucht- und Besserungshaus“.

Die wenigen verbliebenen Nonnen zogen nach und nach zu ihren Verwandten oder bezogen ein Haus neben der Rockenberger Pfarrkirche. Ebenso wie die Ordensleute der säkularisierten Klöster Arnsburg, Seligenstadt und Eberbach erhielten sie aufgrund der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses Pensionen, die ihnen ein auskömmliches Leben sicherten.

Das Klosterinventar wurde verkauft, die Klostergebäude umgebaut und am 29. März 1811 von den ersten männlichen und weiblichen Insassen bezogen. Der Einzugsbereich war zunächst das Großherzogtum Hessen, der 1833 auf die Landgrafschaft Hessen-Homburg und 1848 auch auf die freie Stadt Frankfurt am Main ausgedehnt wurde. Die Marienkirche von 1749 diente als Anstaltskirche. 1823 wurde eine neue Kaserne für das militärische Wachpersonal errichtet, ab 1828 wurde zudem ein großes dreigeschossiges Gebäude mit Arbeits- und Schlafräumen erbaut, das an den östlichen Kreuzgangsflügel angrenzte.

Eine Reform des Strafvollzugs führte 1850 zu Modernisierung der Einrichtung. Im Jahr 1855 erfolgte die Umbenennung in „Großherzogliches Landeszuchthaus“, das von 305 Häftlingen belegt wurde. Wegen Überbelegung wurde 1894 ein Teil der Insassen in das neu errichtete Zuchthaus in Butzbach verlegt. Seit 1939 fungiert die Anstalt als Jugendgefängnis für männliche Jugendliche (Justizvollzugsanstalt Rockenberg).
(UH)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Kloster Marienschloss wird zum „Zucht- und Besserungshaus“, 13. November 1804“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7250> (Stand: 13.11.2025)
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