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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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In Frankfurt wird eine Bundeszentralbehörde für „politische Unruhen“ eingerichtet, 30. Juni 1833

Nach dem mißglückten "Frankfurter Wachensturm" vom 3. April 1833 richtet der Deutsche Bund am 30. Juni 1833 in Frankfurt eine Bundeszentralbehörde für „politische Unruhen“ ein, die die Verfolgung der an den politischen Unruhen mutmaßlich beteiligten Personen zum Ziel hatte. Diese Einrichtung war kein Gericht, sondern eine staatspolizeiliche Verfolgungsbehörde, die Informationen über Oppositionelle sammelte und sie zur Verhaftung und Aburteilung an die Einzelstaaten weiterleitete. Zu den ersten hessischen Mitgliedern der Behörde zählte damals der Richter Karl Ernst Ludwig Rudolf von Preuschen(1781–1856).
(StH/UH)

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„In Frankfurt wird eine Bundeszentralbehörde für „politische Unruhen“ eingerichtet, 30. Juni 1833“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6253> (Stand: 28.9.2026)
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