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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Im Deutschen Reich wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet, 1. August 1914
Durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Aushänge an öffentlichen Plätzen wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet. In Frankfurt am Main macht der Magistrat bekannt:
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Mobilmachung befohlen, und dass der 2. August erster Mobilmachungstag ist.
Frankfurt a.M., 1. August 1914. Der Magistrat.
Viele Zeitungen berichten auf Sonderausgaben oder auf Extra-Blättern von den aktuellen Ereignissen.
(OV)
- Belege
- Waldemar Kramer (Hrsg.), Frankfurt-Chronik, 3. Aufl., Frankfurt am Main 1987, S. 393
- Weiterführende Informationen
- Abb. Frankfurt-Chronik, S. 393
- Empfohlene Zitierweise
- „Im Deutschen Reich wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet, 1. August 1914“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/456> (Stand: 16.8.2024)
