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Rückgabe der abgesperrten Osthälfte des „Hauses auf der Grenze“ an die Eigentümerfamilie, 1. Januar 1976

Mit Wirkung vom 1. Januar 1976 ist das bekannte „Haus auf der Grenze“ in Philippsthal-Weidenhain nicht mehr geteilt. Bereits im Sommer 1975 hat ein gemeinsamer Vermessungstrupp der deutsch-deutschen Grenzkommission die Grenzlinie um das Anwesen der Druckerei Hoßfeld neu vermessen und analysiert. Zwar ist Philippsthal zukünftig um eine bei Grenzbesuchern beliebte Attraktion ärmer, „andererseits kann die Druckerei nunmehr als ein sichtbares Zeichen der jahrelangen politischen Bemühungen um ein friedliches Nebeneinander und fortschreitende Annäherung präsentiert werden.“1 Die Familie Hoßfeld erhält das Recht zur uneingeschränkten Nutzung des vorher auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik liegenden, abgemauerten Ostteils der Druckerei zurück, die innerdeutsche Grenze wird in einer gedachten Linie außen um das Haus herumgelegt.

Die Statuständerung des „Hauses auf der Grenze“ geht zurück auf Vereinbarungen, die Bestandteil im Grundlagenvertrag der BRD und der DDR vom 21. Dezember 1973 sind.
(MW)


  1. Das Haus auf der Grenze, S. 74.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Rückgabe der abgesperrten Osthälfte des „Hauses auf der Grenze“ an die Eigentümerfamilie, 1. Januar 1976“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4249> (Stand: 20.2.2022)
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