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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Wahl des kommunistischen Bürgermeisters in Dörnigheim ungültig, 2. Februar 1951
Mit Verweis auf den Regierungserlass zur Sicherung der demokratischen Grundlagen des Staates erklärt Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) die Wahl des kommunistischen Bürgermeisters Walter Bley in Dörnigheim, Landkreis Hanau, für ungültig.
Nach dem Tod des Bürgermeisters Lapp 1950 hatten die Gemeindevertreter den KPD-Funktionär Bley im Januar 1951 zum Bürgermeister gewählt.
Nach längeren Rechtsstreitigkeiten – ein Verwaltungsgerichtsverfahren, das Bley gegen seine Absetzung angestrengt hatte, wurde im August 1954 abgewiesen – wurde erst im Januar 1955 ein neuer Bürgermeister gewählt. Der 39-jährige Kreisinspektor Karl Schütz (SPD) trat das Amt nach über vier Jahren Vakanz an.
(MB/LV)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3.2.1951, S. 4: Ein Bürgermeister abgelehnt. Eine grundsätzliche Entscheidung
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.10.1953, S. 23: Der Falsche hat geklagt. Streit um einen Bürgermeister
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.3.1954, S. 5: Eine Wahl ist keine Ernennung. Die Klage eines kommunistischen Bürgermeisters wurde abgewiesen
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.1.1955, S. 38: Vier Jahre ohne Bürgermeister
- Empfohlene Zitierweise
- „Wahl des kommunistischen Bürgermeisters in Dörnigheim ungültig, 2. Februar 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3668> (Stand: 13.8.2024)
