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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Verabschiedung des „Rekrutierungsgesetzes“, 6. August 1821

Am 9. April 1821 wird in Frankfurt am Main die „Kriegsordnung des deutschen Bundes“ verabschiedet. Auch wenn die Rekrutierung Ländersache ist, legt die neue Ordnung für jeden Einzelstaat fest, dass 1 % der Einwohner dem Militär dienen müssen. Daraus setzt sich das künftige „Bundesheer“ zusammen. Während die Truppen aus Frankfurt, Hessen-Homburg und Waldeck die Reservedivision mit Sicherung der Bundesfestungen bilden, besteht das 8. Korps aus 6.195 (badische und württembergische Truppen) und das sächsische 9. Korps aus weiteren 5.679 kurhessischen und 4.000 nassauischen Soldaten.

Am 6. August 1821 wird im Großherzogtum Hessen ein „Rekrutierungsgesetz“ verabschiedet, das die Dienstzeit von zehn auf sechs Jahre reduziert sowie die „Befreiung“ abschafft und die „Stellvertretung“ einführt.1 In Kurhessen gilt die Kriegsordnung aus dem Jahr 1817 mit zwölf Jahren Dienstpflicht ohne Stellvertretung, doch können Adelige, Akademiker, Beamte und städtische Bürgerssöhne befreit werden. Wohlhabende Reiter werden der Kavallerie zugeteilt, die je nach Größe zur Garde-du-Corps angehören (absteigend: Kürassieren, Dragonern, Husaren).
(StH)


  1. Das bedeutet, dass man sich durch die Bezahlung eines „Einstehers“ von der Wehrpflicht freikaufen kann. Daraus entwickelte sich ein neuer Geschäftszweig: Der Darmstädter Kaufmann Ernst Emil Hoffmann (1785–1847) gründet eine Versicherung, die staatlich genehmigte „Militärvertretungsanstalt“, die den vom Los bestimmten Wehrpflichtigen die Vertretungskosten abnimmt.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Verabschiedung des „Rekrutierungsgesetzes“, 6. August 1821“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6162> (Stand: 6.8.2025)
Ereignisse im Juli 1821 | August 1821 | Oktober 1821
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