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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Verkündung der Verfassungsurkunde des Großherzogtums Hessens, 21. Dezember 1820

In einer Petition forderten 160 Volksabgeordneten der Provinz Starkenburg eine Verfassung. Die im Gasthof „Zum Löwen“ in Zwingenberg an der Bergstraße formulierte Aufforderung war an Großherzog Ludewig I. (1753–1830) gerichtet und wurde von dem Darmstädter Hofgerichtsadvokaten Heinrich Karl Hofmann (1795–1845) sowie von Georg Rühl und Wilhelm Stahl (1793–1841) angeführt. Sie werden die „Darmstädter Schwarze“ genannt, was an der radikalnationalen Burschenschaft „Germania“ mit altdeutscher schwarzer Tracht angelehnt ist, die im Juni 1815 von Adolf (1794–1855) und Karl Follen (1795–1840) in Gießen gegründet wurde. Stadtschultheiß Georg Heinrich Bogen (1780–1841) aus Michelstadt überreicht die Petition am 20. Februar 1819 in Darmstadt. Währenddessen wird die Bevölkerung durch Flugschriften, Bücher, beispielsweise von Leutnant Wilhelm Schulz (1797–1860), und musikalische Propaganda, wie durch das Lied „Volk ans Gewehr“ (auch Odenwälder Bauernlied), mobil gemacht. Darunter fällt das von Schulz verfasste „Frag- und Antwortbüchlein über Allerlei, was im deutschen Vaterland besonders Noth tut“. Am 6. September 1819 ruft in Michelstadt Stadtschultheiß Bogen zur Steuerverweigerung auf, was durch ein Exekutionskommando von 580 Mann unterbunden wurde und mit der Verhaftung von Bogen, Hofmann, Rühl und Stahl endete, welche im Frühjahr 1820 entlassen wurden. Am 18. März 1820 veröffentlicht Großherzog Ludewig I. ein Verfassungsedikt mit umgehenden Landtagswahlen, da schon seit dem Frühjahr 1816 Druck seitens der Standesherren und nun auch durch die Volksbewegung herrscht. Formuliert wurde die Verfassung von Karl von Grolmann (1775–1829). Für die „Darmstädter Schwarzen“ ist dies ungenügend. Sie fordern ein stärkeres Mitspracherecht im Landtag und ein liberales Wahlrecht. Angeführt vom „Schwarzen“ Oberappellationsgerichtsrat Ernst Höpfner (1780–1845) verweigert die Mehrheit der gewählten Abgeordneten den Verfassungseid, was in der Überarbeitung von Karl Jaup (1781–1860) resultiert. Schließlich wird am 21. Dezember 1820 die endgültige Verfassung veröffentlicht.
(StH)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Verkündung der Verfassungsurkunde des Großherzogtums Hessens, 21. Dezember 1820“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6152> (Stand: 21.12.2024)
Ereignisse im November 1820 | Dezember 1820 | Januar 1821
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