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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Erste Kammer des Hessischen Landtags behandelt Wahlrechtsreform, 21. Juni 1905
Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt stimmt in ihren Beratungen der Wahlrechtsreform sowohl dem Antrag des Ausschusses einstimmig zu, nach der die Wahl zum Landtag direkt erfolgen soll, als auch einem von 21 Mitgliedern der Ersten Kammer eingebrachten Entwurf, der als Gegengewicht die Erweiterung des Budgetrechts der Ersten Kammer nach dem Vorgang andrer süddeutscher Staaten fordert.
Vgl. 24. Oktober 1905
(OV)
- Belege
- Weiterführende Informationen
- Hessische Parlamentarismusgeschichte: Verhandlungen der Ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessens im Jahre 1903/1905, Protokolle, S. 166-208 (eingesehen am 21.6.2022)
- Wikipedia: Landstände des Großherzogtums Hessen (abgerufen am 21.06.2016).
- Empfohlene Zitierweise
- „Erste Kammer des Hessischen Landtags behandelt Wahlrechtsreform, 21. Juni 1905“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3015> (Stand: 13.8.2024)
