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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Hessen-Homburg tritt dem Deutschen Bund bei, 17. Juli 1817

Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft wurde die 1806 mediatisierte und dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt angeschlossene Landgrafschaft Hessen-Homburg wieder ein souveräner Staat. Damit wurde der Einsatz des Fürstenhauses in den Befreiungskriegen (sechs Söhne des Landgrafen dienten im österreichischen/preußischen Heer) honoriert. In der am 9. Juni 1815 unterzeichneten Wiener „Kongressakte“ wurde Landgraf Friedrich V. von Hessen-Homburg (1748–1820) zudem das weit entfernte linksrheinische Oberamt Meisenheim am Glan (Teil des ehemaligen französischen Départements Sarre) zugesprochen, was sich aufgrund der Entfernung in vielerlei Hinsicht als nicht unproblematisch herausstellen sollte.

Am 7. Juli 1817 tritt Hessen-Homburg als kleinster Staat nachträglich dem Deutschen Bund bei.
(UH)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Hessen-Homburg tritt dem Deutschen Bund bei, 17. Juli 1817“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6117> (Stand: 17.7.2025)
Ereignisse im Juni 1817 | Juli 1817 | August 1817
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