Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Einstellung der Schulgelderhebung in Hessen, 16. Mai 1947
Unter Bezug auf Artikel 59 der Hessischen Verfassung – „in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten“ – verfügt Kultusminister Erwin Stein (1903–1992; CDU) die Einstellung der Schul- und Unterrichtsgelderhebung. Obwohl der am 18. September vorgelegte Gesetzentwurf noch vorsieht, dass Eltern, deren Jahreseinkommen 4.200 Mark übersteigt, von der Schul- und Lerngeldfreiheit ausgenommen werden sollen, erwirken SPD und KPD deren uneingeschränkte Geltung, die am 16. Februar 1949 gesetzlich verabschiedet wird.
(OV)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 413
- Empfohlene Zitierweise
- „Einstellung der Schulgelderhebung in Hessen, 16. Mai 1947“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/930> (Stand: 16.5.2025)
- Ereignisse im April 1947 | Mai 1947 | Juni 1947
-
Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
