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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Landtag beschließt Erhöhung der Ministergehälter und vorläufiges Polizeibesoldungsgesetz, 4. Februar 1953

Der Hessische Landtag beschließt mit 44 Stimmen der SPD gegen 28 Stimmen der Opposition nach namentlicher Abstimmung die Erhöhung der Ministergehälter. Die Minister erhalten rückwirkend vom 1. April 1952 statt 22.000 DM nun 26.400 DM. Das Gehalt des Ministerpräsidenten steigt um 5.000 DM auf 33.000 DM.

Einstimmig verabschiedet der Landtag nach zweiter und dritter Lesung das vorläufige Polizeibesoldungsgesetz.
(MB)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Landtag beschließt Erhöhung der Ministergehälter und vorläufiges Polizeibesoldungsgesetz, 4. Februar 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4166> (Stand: 4.2.2025)
Ereignisse im Januar 1953 | Februar 1953 | März 1953
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