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Erstes Kraftfahrzeug-Fahrverbot in Deutschland, 25. November 1973

Das von der Bundesregierung für die nächsten vier Sonntage verhängte Fahrverbot für Kraftfahrzeuge wird erstmals wirksam. Sechs Tage zuvor, am 19. November waren im schriftlichen Beschlussverfahren (Umlaufverfahren) zwei Verordnungen verabschiedet worden, mit denen ein Fahrverbot für die kommenden vier Sonntage (25. November, sowie 2., 9. und 16. Dezember) angeordnet wurde. Darüber hinaus besteht aufgrund dieser Verordnungen mit Wirkung vom 26. November an eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 100 km/h und auf Landstraßen auf 80 km/h. Auch die erlaubten Abgabemengen für Treibstoff werden stark eingeschränkt. Diese Maßnahmen sind eine direkte Reaktion der Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt (1913–1992; SPD) auf die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen auf den starken Ölpreisanstieg. Als gesetzliche Grundlage der ungewöhnlichen Energiesparmaßnahme war am 9. November das sogenannte Energiespargesetz verabschiedet worden.

Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge und motorisierte Zweiräder sowie für Sportboote mit Motor und private Flugzeuge. Es erstreckt sich auf die Zeit von Sonntag 3 Uhr früh bis Montag 3 Uhr früh. Bei Nichteinhaltung des Verbots kann nach den Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes eine Geldstrafe von bis zu 50.000 DM verhängt werden. Im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen oder Geldstrafen bis 150.000 DM.

Der angeordnete „autofreie Sonntag“ besitzt allerdings nur für die Bundesrepublik und West-Berlin Gültigkeit, Fahrten in die DDR und nach Ost-Berlin sind von der Beschränkung nicht betroffen. Für die Adventssamstage sowie die Weihnachtsfeiertage und Neujahr ist nach Auskunft der Bundesregierung jedoch kein Fahrverbot zu erwarten. Weitere Regelungen für den Januar 1974 würden kurzfristig zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, wenn die Energieversorgungslage besser zu überblicken sei.
(KU)

Belege
Weiterführende Informationen
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.11.1973, S. 7: Kaum „Sünder“ auf den Straßen: Viel Lob für deutsche Autofahrer / Benzinsparen geht über alles / Spaziergang bei Schauerwetter / Von Claus Lafrenz
Empfohlene Zitierweise
„Erstes Kraftfahrzeug-Fahrverbot in Deutschland, 25. November 1973“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1335> (Stand: 25.11.2022)
Ereignisse im Oktober 1973 | November 1973 | Dezember 1973
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