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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Frankfurt wird Sitz der Bundesversammlung des Deutschen Bundes, 8. Juni 1815

Am 8. Juni 1815 legen die beim Wiener Kongress versammelten Mächte mit der Deutschen Bundesakte die völkerrechtliche Grundlage des Deutschen Bundes, damals bestehend aus 39 Staaten. Die Stadt Frankfurt am Main wird zugleich Sitz der zentralen Bundesversammlung, wobei das Palais Thurn und Taxis, das 1805 bis 1813 als Residenz des Fürstprimas und Großherzogs von Frankfurt Karl Theodor von Dalberg (1744–1817) gedient hatte, zum Bundespalais ernannt wird.

Der erste Bundestag tagte hier am 5. November 1816. Die Bundesversammlung bestand aus dem Plenum und dem „Engeren Rat“. Im Plenum waren alle Staaten als solche stimmberechtigt, wobei sich die Stimmenstärke nach der Einwohnerzahl richtete. Zwischen 1851 und 1859 war Otto von Bismarck (1815–1898) preußischer Gesandter am Bundestag.
(UH)

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„Frankfurt wird Sitz der Bundesversammlung des Deutschen Bundes, 8. Juni 1815“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6099> (Stand: 26.11.2025)
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