Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Gehe zu Treffer
 

Verordnung zur „Schulzucht“ in Preußen, 10. Dezember 1887

Aufgrund von Beschwerden über Strafaktionen von Lehrern und zur Vereinheitlichung im gesamten preußischen Königreich werden ähnlich wie heute in § 82 Hessisches Schulgesetz „Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen“ eine Stufenfolge der Strafmöglichkeiten vorgegeben. Grundsätzlich sollen die Maßnahmen dem Ziel der Besserung der Schülerinnen und Schüler dienen, sie sollen auf Geschlecht, Alter, körperliche und seelische Beschaffenheit der Kinder Rücksicht nehmen. Für den Einsatz körperlicher Strafen sind genaue Regeln getroffen. Sie müssen im Klassenbuch vermerkt werden mit einer Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahme. Beschwerden über den Missbrauch des Züchtigungsrechtes sind an die Lokalschulinspektoren und weitere an die Abteilung für Kirchen- und Schulsachen zu richten.
(RKr)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Verordnung zur „Schulzucht“ in Preußen, 10. Dezember 1887“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6739> (Stand: 10.12.2024)
Ereignisse im November 1887 | Dezember 1887 | Januar 1888
Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31