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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Allgemeine Einführung von Brotkarten, 8. März 1915
Es werden Brotkarten eingeführt, die jeder Person den Kauf eines Brotes von 1.750 g pro Woche ermöglichen. Die verschiedenfarbigen Karten gelten jeweils nur in einer bestimmten Woche. Da Mehl eingespart werden soll, müssen die Bäcker dem Brotteig 20 % Kartoffelmehl beimischen, wodurch die Kriegsbrote eine dunklere Farbe erhalten. Das Kuchenbacken wird gänzlich verboten.
(OV)
- Belege
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Allgemeine Einführung von Brotkarten, 8. März 1915“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/1783> (Stand: 8.3.2025)
- Ereignisse im Februar 1915 | März 1915 | April 1915
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