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Der Gestapo-Kommissar Ernst Richardt, der „Henker von Wiesbaden“, erhält sein Spruchkammer-Urteil, 24. Mai 1948

Der in Darmstadt internierte und als „Henker von Wiesbaden“ berüchtigte Gestapo-Beamte Ernst Richardt (geb. 1906) wird von der Spruchkammer in Wiesbaden als Hauptschuldiger (Gruppe 1) eingestuft und zu zehn Jahren Arbeitslager verurteilt. Seine bisherige Internierungszeit wird auf die zu verbüßende Strafe angerechnet; sein Vermögen wird eingezogen. Seine Verantwortlichkeit für Verbrechen während der NS-Zeit wurde im Laufe seines Verfahrens durch die Vernehmung von 31 Zeugen festgestellt, die ausnahmslos die von der Spruchkammer vermutete Schwere der Schuld bestätigten.

Ernst Richardt, in Volkerode (bis 1945 preußische Provinz Sachsen, nun Sowjetische Besatzungszone) geboren und seit 1935 in Wiesbaden ansässig, arbeitete bereits ab 1927 als Polizist (zunächst bei der Schutzpolizei, ab 1934 für die Landespolizei). Er war am 1. Mai 1937 in die NSDAP eingetreten und hatte ebenfalls 1937 seine Tätigkeit bei der Geheimen Staatspolizei aufgenommen. 1943 bis 1945 arbeitete Ernst Richardt im Rang eines „Kriminal-Sekretärs“ (Kriminalkommissars) für die kriminalpolizeilichen Behörden des NS-Regimes.
(OV/KU)

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„Der Gestapo-Kommissar Ernst Richardt, der „Henker von Wiesbaden“, erhält sein Spruchkammer-Urteil, 24. Mai 1948“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/942> (Stand: 1.7.2023)
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