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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Urteile im Euthanasie-Prozess in Frankfurt, 21. März 1947

Das Landgericht Frankfurt am Main spricht die Urteile im dritten „Euthanasie“-Prozess gegen 26 Ärzte und Mitarbeiter der „Tötungsanstalt“ Hadamar. Gegen den früheren Anstaltsdirektor Dr. Adolf Wahlmann (1876–1956) und den ehemaligen leitenden Arzt Dr. Hans Bodo Gorgaß (1909–1993) ergeht wegen Mordes in 900 bzw. 1.000 Fällen die Todesstrafe. Neun weitere Angeklagte – darunter Schwestern und Pfleger – werden für schuldig befunden und verurteilt.
Der erste Euthanasie-Prozess wegen der in Hadamar verübten Anstaltsmorde war bereits im Oktober 1945 durchgeführt worden.
(OV / CP)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Urteile im Euthanasie-Prozess in Frankfurt, 21. März 1947“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/927> (Stand: 21.3.2025)
Ereignisse im Februar 1947 | März 1947 | April 1947
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