Klöster und Orden [Fenster schließen]

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Exemtion

Exemtion bedeutet Herausnahme aus einer politischen Gewalt; die Klostergemeinschaft ist nur dem Papst verantwortlich, keiner weltlichen politischen Gewalt. Dies gilt für die Ritterorden und den Zisterzienserorden.

» siehe auch Ritterorden; Zisterzienser;

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