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Chorherren

Chorherren werden die Mitglieder der Ordensgemeinschaften genannt, die sich in ihrer Lebensführung verpflichten, regelmäßig im Chorraum der Kirche zu beten. Im Gegensatz zu Mönchen und Nonnen geben sie sich in ihren Versammlungen eigene Regeln (sog. Konstitutionen); ihnen ist persönlicher Besitz erlaubt und sie leben in einem Stift.

» siehe auch Chorgebet; Stift;

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