Klöster und Orden [Fenster schließen]

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Stift

Geweihte Priester, die an einer Kirche wirken, leben häufig in einem Stift zusammen. Damit bezeichnet man sowohl die Gebäude, das Land und alles Eigentum, das zu dieser Kirche gehört, als auch die Organisationsform. Die Stiftinsassen unterstehen keinem bestimmten Orden, leben aber nach ähnlichen Regeln wie der Abhaltung des Chorgebetes und der Übernahme sozialer Aufgaben. Im 9. Jahrhundert wird unter dem Vorsitz von Karl dem Großen auf der Synode von Aachen (816 - 819) festgelegt, nach welchen Regeln sich das Leben von Priestern an einer Kirche ausrichten muss; auch die Größe eines Stiftes/ Klosters wird festgelegt; die Anzahl der geistlichen Personen orientiert sich nach der mit Einkommen ausgestatteten Stellen/Positionen, den sog. Pfründen, um die Lebensgrundlagen abzusichern. Auch für Frauen besteht die Einrichtung von Stiften. Meist treten Töchter aus Adels- und Bürgerfamilien in Stifte ein, vergrößern durch ihre Mitgift das Stiftsvermögen.

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