Alle Kloster- und Stiftsinsassen sind verpflichtet, regelmäßig im Chorraum der Kirche zu beten oder auch zum Lobe Gottes zu singen (Horen = Stundengebete). Im Chorraum steht im Zentrum der Altar, wo die Messe gefeiert wird. An den Seiten befindet sich das Chorgestühl, in dem die Mitglieder der Gemeinschaft ihren Platz haben. Häufig ist der Chorraum durch eine Abtrennung, einen Lettner, vom übrigen Kirchenraum abgeteilt.