Chorfrauen werden die Mitglieder der Ordensgemeinschaften genannt, die sich in ihrer Lebensführung verpflichten, regelmäßig im Chorraum der Kirche zu beten. Im Gegensatz zu Mönchen und Nonnen geben sie sich in ihren Versammlungen eigene Regeln (sog. Konstitutionen); ihnen ist persönlicher Besitz erlaubt; sie können auch wieder austreten, bringen persönliche Bedienstete und eine Mitgift mit; die Institution wird als Stift bezeichnet.