Regesten der Landgrafen von Hessen
1476 Februar 29
Pfalzgraf Friedrich gestattet Graf Philipp von Katzenelnbogen, lebenslänglich im Häuser Wald zu jagen
Regest-Nr. 12867
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 791 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 51, Nr. 12〉. Stückbeschreibung: Membran und Schrift sehr gut erhalten (lt. Findbuch). Siegel: Mit Siegel. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium III, fol. 9; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1637 Nr. 5871. - Regest
- Heidelberg. - Pfalzgraf Friedrich bei Rhein bekundet, daß er dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen und seinen Jägern gestattet hat, lebenslänglich ungehindert im Häuser Wald zu jagen, daß es ihm jedoch nicht erlaubt sein soll, einen anderen mit hinzuzuziehen. Hierüber hat ihm Graf Philipp einen entsprechenden Revers ausgestellt.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
D. Heidelberg uf donrstag nach dem eschermitwoch 1476.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Reverse · Jagdrechte · Wälder · Jäger · Privilegien
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12867 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12867> (Stand: 08.05.2024)