Südhessisches Flurnamenbuch
Teil
- Deutung
- Zu ahd. mhd. teil st. N. M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. In den FlN gilt teils die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘, teils bezieht sich der Name auf ein Pachtverfahren, bei dem die Flurstücke für einen Teil der Ernte verpachtet wurden1. Teilgert geht vielleicht auf Teil-garten zurück.
- Literatur
- Schützeichel 281, Lexer 2, 1414 f.; Kluge/Seebold 820; DWB 11, 1, 1, 347; SHessWb 1, 1458 f., PfälzWb 2, 197 f.; Dittmaier (1963), S. 312. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Teil; DWB: → teil; Lexer: → teil; PfälzWb: → teil; Wörterbuchnetz: → Teil
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1 Metzendorf (1986), S. 280.