Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Rücktritt des hessischen Finanzministers Gnauth, 25. Februar 1910
Der Großherzoglich Hessische Finanzminister Dr. Feodor von Gnauth (1854–1916) tritt zurück, weil der Finanzausschuss der beiden Kammern des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) am Vortag einem von ihm vorgelegten Entwurf eines Amortisationsgesetzes nicht zugestimmt hatte, mit dessen Hilfe eine Tilgung der Staatsschuld mit jährlich 3/5 % (0,6 %) in 56 Jahren ermöglicht worden wäre. Vorgesehen war, diese Maßnahme durch eine drastische Erhöhung der Einkommens- und der Vermögenssteuer zu finanzieren, was dem studierten Bauingenieur und früheren Gießener Oberbürgermeister bereits seit längerem einen Konflikt mit den Landständen des Großherzogtums eingetragen hatte. Gnauth hatte sein Amt seit dem 9. August 1900 ausgeübt.
Nachfolger Gnauths wird am 26. Februar der bisherige Innenminister Dr. Ernst Albrecht Braun (1857–1916).
(OV/KU)
- Belege
- Schulthess' europäischer Geschichtskalender, 1910, S. 149
- Deutsche Biographische Enzyklopädie (DBE), hrsg. von Walther Killy/Rudolf Vierhaus, Bd. 4, München u. a. 1999, S. 42
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Feodor von Gnauth (eingesehen am 25.2.2018)
- Wikipedia: Regierung des Großherzogtums Hessen (eingesehen am 25.2.2018)
- Wikipedia: Landstände des Großherzogtums Hessen (eingesehen am 25.2.2018)
- Empfohlene Zitierweise
- „Rücktritt des hessischen Finanzministers Gnauth, 25. Februar 1910“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3118> (Stand: 25.2.2022)