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Regesta of the Landgraves of Hesse
1337 Dezember 6
Erneuerung des Öffnungsrecht für Burg Itter durch die von Itter
Regest-Nr. 945
- Tradition
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Prints: Kopp, Nachricht von den Herren zu Itter S. 108. Regesta: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1293. - Regestum
- Johann und Heynemann von Ithere erneuern dem Landgrafen Heinrich [II.] zu Hessen das Öffnungsrecht des Schlosses Itter und verbinden dasselbe zugleich an das Fürstentum Hessen zum Näherrecht. G. an S. Nicolais-Tage.
- References
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Other Persons
Itter, Johann von · Itter, Heinemann III. von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Other Places
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Scriba, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 945 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/945> (Stand: 08.05.2026)

