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Regesta of the Landgraves of Hesse
1459 Juli 18
Vergleich wegen einer nicht bezahlten Gülte
Regest-Nr. 9402
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen Nr. 62. Papier. Aufgedrücktes Siegel fehlt. Regesta: Schunder, Die oberhessischen Klöster, S. 311 Nr. 990. - Regestum
- Heinrich Meyden, Pfarrer zu Langgöns (Langingunß), bezeugt, daß zur Zeit von Landgraf Ludwig I. Vermählung (1433) der verstorbene Werner Crancze ihm als seinem Pfarrer auf dem Totenbett bekannt habe, er besitze ein Gütchen zu Oberholzhausen (Obirn Holczhusin), aus dessen einer Hälfte eine Gülte an das Kloster Hachborn (Hacheborn), aus der anderen eine Gülte an den verstorbenen Bernhard von Mudersbach entrichtet werden mußte. Craczes Erben haben sich gütlich mit denen von Mudersbach und den anderen Ganerben wegen der Gülte, die etwa 30 Jahre lang nicht bezahlt worden ist, verglichen.
Siegler: Aussteller.
Zeugen: Ebert Kalle und Peter Krebs (Crebiß).
Datum a.d. 1459, ipso die 4. post Margarete. - References
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Other Persons
Meyden, Heinrich, Pfarrer in Langgöns · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Crancze, Werner · Mudersbach, Bernhard von · Kalle, Ebert · Krebs, Peter
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Other Places
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Keywords
Pfarrer · Beichten, auf dem Totenbett · Güter · Gülten, nicht bezahlte · Ganerben · Klöster · Erben
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Schunder, Klosterarchive 3
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9402 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9402> (Stand: 04.05.2026)

