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Regesta of the Landgraves of Hesse

(14)39 März 6

Urfehde des Dietze Schirmir

Regest-Nr. 9100

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 158 Nr. 569.
Regestum
Dietze Schirmir von Kinede (?) schwört wegen Vergehen, die er an dem gestrengen Herrn Hermann (II.) Riedesil, Ritter, Erbmarschall zu Hessen (Hessin) seinem gnädigen lieben Herrn, getan hat, daß er dessen, seiner Erben, ihres Landes und ihrer Leute Feind nimmer werden, auch nicht aus deren Land ziehen wird. Ansprüche an diese will er nur an ihren Gerichten fordern. Wenn sein Sohn Fricze zu seinen Jahren kommt, soll er die Urfehde gleichfalls schwören. Bürge für 60 rh. fl. sein Bruder Hencze Hache zu Umbach (Ulnbach).
Siegeler: für Dietz Ludwig von Wildungen (Wildunge) der Jüngere, für Hencze die ehrsamen Leute Henne Seteler und Johannes Ette.
...uf fritag vor dem sontag Oculi.
References

Other Persons

Schirmir, Dietz, von Kinede · Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Schirmis, Firtz, Sohn des Dietz · Wildungen, Ludwig [II.] von · Seteler, Henne · Ette, Johannes

Keywords

Urfehden · Vergehen · Ritter · Erbmarschälle · Erben · Züge, freie · Eide · Bürgschaften · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Brüder · Verwandte

Text Basis

Regestum

Becker, Riedesel zu Eisenbach

Document Particulars

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9100 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9100> (Stand: 30.05.2026)