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Regesta of the Landgraves of Hesse
1386 Juli 8
Rückgabe eines Gültbriefes und Urfehde der Erben des Hermann Forderer
Regest-Nr. 8784
- Tradition
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Engrossment: A: Staatsarchiv Darmstadt, Best. B 1, Nr. 15.
B: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1196 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 65, Nr .9 EE〉.Document Description: A: Pergament.
B: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).Seal: A: Mit zwei angehängten Siegeln. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 5 B 3 Konv. 266a Fasz. 1, Bl. 126. Zugehörigkeit zum Werbierger Archiv fraglich. Regesta: Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 9. Abteilung A 6, S. 4; Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 747 Nr. 1093. - Regestum
- Die Witwe Tillige des Hermann Forderer und ihre Söhne Hermann und Hess bekunden, daß sie an Landgraf Hermann II. von Hessen einen Gültbrief über eine bestimmte Summe Geld und Korn zurückgegeben haben. Sie verzichten auf ihre Ansprüche. Hermann und Henn, Söhne des verstorbenen Forderer, geloben Urfehde.
Siegelbitte der Aussteller an Gilbrecht von Rodenhausen, Landvogt an der Lahn und Dietrich Rode. Siegelankündigung Gilbrechts und Dietrichs. -
Datum Wording
ipso die Kiliani.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Keywords
Witwen · Gültbriefe · Korngülten · Geldgülten · Urfehden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Repertorium StA Darmstadt (HADIS)
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8784 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8784> (Stand: 06.05.2026)

