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Regesta of the Landgraves of Hesse
1365 Januar 6
Erklärung der Stadt Alsfeld über eine Zahlungsverpflichtung
Regest-Nr. 8779
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, Best. B 1, Nr. 9, Pergament, modergeschädigt, teils mit Plastik hinterklebt, angehängtes Siegel fehlt. Regesta: Wolf, Abteilung A 6 Staatsverträge, S. 2 f. - Regestum
- Bürgermeister, Schöffen und Gemeinde zu Alsfeld bekunden, dass sie wegen des Landgrafen Otto von Hessen dessen Vetter Landgraf Hermann II. von Hessen jährlich zu Weihnachten 70 Mark lötigen Silbers Kasseler Gewichts und Währung in der Stadt Alsfeld auszahlen müssen, wie die zwischen beiden Landgrafen gewechselten Urkunden besagen. Wenn sie wegen Brand oder Niederlage von der Bedezahlung befreit sind, ruht solange auch diese Zahlung. Diese Urkunde tritt erst mit dem Tod Landgraf Heinrichs II. von Hessen in Kraft.
Siegelankündigung des Ausstellers mit dem Stadtsiegel.
an dem zwelftin tage den man tzu latine nennit epyphania domini - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Other Places
Alsfeld, Bürgermeister · Alsfeld, Schöffen · Alsfeld, Gemeinde · Kassel, Gewicht · Kassel, Währung · Alsfeld
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Keywords
Bürgermeister · Schöffen · Stadtgemeinden · Gemeinden · Zahltermine · Gewichte, Kasseler · Währungen, Kasseler · Städte · Anweisungen · Städte, Anweisungen auf · Brände · Niederlagen · Bede · Bedezahlungen · Stadtsiegel
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Repertorium StA Darmstadt (HADIS)
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8779 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8779> (Stand: 24.05.2026)

