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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 Oktober 7
Wilhelm III. verpfändet Hadamar an Gottfried von Eppstein
Regest-Nr. 8586
- Tradition
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Engrossment: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, U Nr. 2175.Pergament, mit angehängtem Siegel. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß Erzbischof Johann von Trier ihm gestattet hat, seinem Neffen Herrn Gottfried von Eppstein-Münzenberg, Graf von Diez, seine halbe Herschaft Hadamar, Lehen von Kurtrier, zu verpfänden, und verspricht, diese binnen 10 Jahren einzulösen und weiterhin inzwischen die Lehenpflicht zu leisten.
sontag nach sandt Remeystag - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez
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Other Places
Trier, Erzbischöfe · Eppstein · Münzenberg · Diez, Grafen · Hadamar, Herrschaft
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Keywords
Erzbischöfe · Lehen, Weitergabe von · Neffen · Grafen · Verschreibungen · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Verpflichtung aus
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Regestensammlung Wolf
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8586 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8586> (Stand: 31.05.2026)

