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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 August 6
Wilhelm III. übernimmt die Pflichten aus dem Eppsteiner Kaufbrief
Regest-Nr. 8571
- Tradition
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Engrossment: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 331.Papier, beglaubigte Kopie. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] erklärt, die in dem Eppsteiner Kaufbrief aufgeführten abgenge und uffgaben an Geld, Früchten oder anderen Dingen mit übernommen zu haben, und verspricht, sie nach Gebühr ausrichten zu lassen.
montag nach Vincula Petri. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Kaufbriefe · Verkäufe, Verpflichtungen aus · Gelder · Früchte · Verpflichtungen, aus Kaufverträgen
- Text Basis
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Regestum
Regestensammlung Wolf
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Document Particulars
Regestensammlug Wolf
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8571 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8571> (Stand: 21.05.2026)

