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Regesta of the Landgraves of Hesse

1488 Mai 27

Wilhelm III. verspricht Nidda Schadloshaltung

Regest-Nr. 8289

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Stadtarchiv Nidda, II/1/7. Pergament, mit angehängtem Siegel.
Regesta: Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 358.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] verspricht der Stadt Nidda, die für ihn 400 Gulden von Diethard von Rolshausen und dessen Frau Metze aufgenommen hat, die jährlichen Zinsen im Betrag von 20 Gulden aus dem Amt Nidda zu entrichten und die geliehene Summe später zurückzuzahlen. Der Rentmeister zu Nidda wird angewiesen, die Zahlung jährlich an Martini zu leisten, und der Stadt für den Schadensfall eingeräumt, die Erbgült, Ungelt und andere Gefälle, die bei ihr fallen, bis zum Betrag einzubehalten.
Siegelankündigung des Ausstellers.
dinstag in den pfingheiligen tagen.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rolshausen, Diethart von · Rolshausen, Metze von, Frau Dietharts

Other Places

Nidda, Stadt · Nidda, Rentmeister · Nidda, Amt

Keywords

Städte · Ehefrauen · Schulden · Darlehen · Zinsen, jährliche · Ämter · Rentmeister · Erbgülten · Ungeld · Schadlosbriefe · Bürgschaften · Bürgen · Zahltermine · Gefälle

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Regestensammlung Wolf

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8289 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8289> (Stand: 25.05.2026)