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Regesta of the Landgraves of Hesse
1500 Februar 13
Wilhelm III. belehnt Philipp von Frankenstein und Johann Schwertzell
Regest-Nr. 8140
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 185r-v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 133 Nr. 532. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt seinen Haushofmeister Philipp von Frankenstein und Johann Schwertzel von Willingshausen aus besonderer Gnade wegen treuer Dienste mit dem halben Zehnten am Neuen Gut an den Rödern und der Allmende zu Einhausen (Husen by Lorsch) sowie dem Flachs-Zehnten und 30 Schillingen Heller von dem von der Gemeinde zu zahlenden kleinen Zehnten, heimgefallen durch den Tod des Konrad von Schweinheim, als Burglehen zu Auerbach (Urburg).
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Datum Wording
Donestag nach Scolastice virginis.
- References
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Place of Issue
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Granter
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Recipient
Frankenstein, Philipp [II.] von · Schwertzell von Willingshausen, Johann
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Other Persons
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Other Places
Willingshausen · Ober-Roden (Gem. Rödermark), Neues Gut · Ober-Roden (Gem. Rödermark), Zehnte · Einhausen, Allmende · Einhausen, Flachs-Zehnter · Auerbach (Gem. Bensheim)
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Keywords
Landgrafenitinerar · Haushofmeister · Dienste, treue · Lohn · Lehen · Belehnungen · Zehnte · Flurnamen · Allmenden · Flachszehnte · Abgaben, Flachs · Gemeinden · Lehen, Heimfall von · Burglehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8140 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8140> (Stand: 21.05.2026)

