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Regesta of the Landgraves of Hesse
1495 Juni 11
Kuno von Winneburg widerlegt Güter im Wert von 800 Gulden
Regest-Nr. 8127
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Koblenz, mit angehängtem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Koblenz, mit angehängtem Siegel.Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 181r-v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 129/130 Nr. 519. - Regestum
- [Worms]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß die Vorfahren des Kuno, Herrn zu Winneburg, dem +Grafen Philipp von Katzenelnbogen Eigengüter im Wert von 800 Gulden, nämlich zu Strotzbüsch, Lutzerath, Driesch, Urschmitt, Kliding, Beuren, Bertrich und Kennfuß widerlegt und zu Mannlehen aufgetragen haben, und Kuno sie auch vom +Grafen Philipp zu Lehen empfing, dazu aber 20 Gulden Geld aus dem Zoll zu Boppard, die mit 200 Gulden ablösbar waren. Diese Ablösung hat Graf Philipp vorgenommen. Kuno hat deshalb die Summe mit Wiesen in Gericht und Mark Norath (Nunrod) widerlegt, die Schultheiß und Schöffen des Gerichts dort so geschätzt haben. Landgraf Wilhelm erneuert daher die Belehnung. Wenn Kuno die Lehen aufgeben will, soll er die genannten Beträge dem Landgrafen ausfolgern.
Donestag nach dem heiligen pfingstage. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Winneburg, Kuno Herr von · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.
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Other Places
Worms · Winneburg, Herren · Katzenelnbogen, Grafen · Strotzbüsch · Lutzerath · Driesch · Urschmitt · Kliding · Beuren · Bertrich · Kennfuß · Norath, Gerichte · Boppard, Zoll
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Keywords
Vorfahren · Herren · Grafen · Landgrafenitinerar · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von · Zölle · Lehen, Auslösen von · Schultheiße · Schöffen · Güter, Wertberechnung von · Wiesen · Gerichte · Marken
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8127 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8127> (Stand: 25.05.2026)

