Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 August 26

Otto von Diez erhält einen Teil der Maibede in Blankenstein

Regest-Nr. 8051

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Dietz, 1 Blankenstein, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 153v-154r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 113 Nr. 458.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Otto von Diez zugleich wegen seiner Brüder Dietrich d.Ä., Dietrich d.J. und Emerich, alle Söhne des +Dietrich von Diez, mit acht Gulden Geld auf der Maibede zu Blankenstein, wie sie ihr +Vater vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen. Die Lösung der acht Gulden mit 100 Rheinischen Gulden, die dann im Fürstentum angelegt und wider zu Lehen empfangen werden sollen, wird vorbehalten, ebenso die Nichtwiedervergabe der acht Gulden bei Lösung.
Mitwochen nach sant Bartholomeus des heiligen aposteln tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Diez, Otto [III.] von · Diez, Dietrich [I.] von · Diez, Dietrich [II.] von · Diez, Dietrich [III.] von · Diez, Emerich von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Blankenstein, Maibede

Keywords

Lehen · Belehnungen · Brüder · Söhne · Verwandte · Maibede · Gülten · Lehen, erbliche · Mannlehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8051 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8051> (Stand: 29.05.2026)