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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 August 26
Otto von Diez erhält einen Teil der Maibede in Blankenstein
Regest-Nr. 8051
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Dietz, 1 Blankenstein, mit angehängtem beschädigten Siegel. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 153v-154r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 113 Nr. 458. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Otto von Diez zugleich wegen seiner Brüder Dietrich d.Ä., Dietrich d.J. und Emerich, alle Söhne des +Dietrich von Diez, mit acht Gulden Geld auf der Maibede zu Blankenstein, wie sie ihr +Vater vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen. Die Lösung der acht Gulden mit 100 Rheinischen Gulden, die dann im Fürstentum angelegt und wider zu Lehen empfangen werden sollen, wird vorbehalten, ebenso die Nichtwiedervergabe der acht Gulden bei Lösung.
Mitwochen nach sant Bartholomeus des heiligen aposteln tag. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Diez, Otto [III.] von · Diez, Dietrich [I.] von · Diez, Dietrich [II.] von · Diez, Dietrich [III.] von · Diez, Emerich von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Brüder · Söhne · Verwandte · Maibede · Gülten · Lehen, erbliche · Mannlehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8051 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8051> (Stand: 29.05.2026)

