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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 November 4

Johann von Tulen erhält eine Gülte aus der Kellerei Diez

Regest-Nr. 8046

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 152r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 111/112 Nr. 453.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Tulen mit 10 Gulden Geld aus der Kellnerei Diez als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 100 Rheinischen Gulden, die, bei vierzehntägiger Kündigungsfrist, dann auf Eigengütern nächst der Grafschaft Katzenelnbogen widerlegt und zu Lehen empfangen werden sollen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Mitwochen nach allerheiligen tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tulen, Johann von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Diez, Kellerei · Katzenelnbogen, Grafschaft

Keywords

Lehen · Belehnungen · Gülten · Kellereien · Mannlehen · Lehen, Auslösen von · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Bestätigen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8046 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8046> (Stand: 03.06.2026)