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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 November 4
Johann von Tulen erhält eine Gülte aus der Kellerei Diez
Regest-Nr. 8046
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 152r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 111/112 Nr. 453. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Tulen mit 10 Gulden Geld aus der Kellnerei Diez als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 100 Rheinischen Gulden, die, bei vierzehntägiger Kündigungsfrist, dann auf Eigengütern nächst der Grafschaft Katzenelnbogen widerlegt und zu Lehen empfangen werden sollen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Mitwochen nach allerheiligen tag. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tulen, Johann von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Gülten · Kellereien · Mannlehen · Lehen, Auslösen von · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Bestätigen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8046 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8046> (Stand: 03.06.2026)

