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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 September 5
Die Brüder von Frankenstein erhalten das Lehen Philipps von Frankenstein
Regest-Nr. 7953
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 126v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 91 Nr. 360. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er die vom +Philipp von Frankenstein ohne Leibslehenserben als Lehen des +Landgrafen Heinrich III. hinterlassenen sechs Gulden Geld aus der Bede zu Auerbach als Burglehen zu Auerbach aus besonderer Gunst und Gnade den Brüdern Hans und Philipp von Frankenstein übertragen hat. Die Ablösung mit 60 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Schloß Auerbach widerlegen und zu Lehen tragen sollen, wird vorbehalten.
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Datum Wording
Sambstag nach Egidii.
- References
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Granter
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Recipient
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Other Persons
Frankenstein, Philipp [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
Auerbach (Gem. Bensheim), Bede · Auerbach (Gem. Bensheim) · Auerbach (Gem. Bensheim), Burg
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Brüder · Verwandte · Lehen, Heimfall von · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Burgen · Schlösser · Eigengüter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7953 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7953> (Stand: 25.05.2026)

