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Regesta of the Landgraves of Hesse
1495 Januar 15
Johann von Staffel darf Holz bei Balduinstein schlagen
Regest-Nr. 7886
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 105r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 75 Nr. 293. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] erlaubt Johann von Staffel aus besonderer Gnade und Gunst auf Lebenszeit im Wald Fuchsenhöhle am Schloß Balduinstein Holz zu Schlagen und Weingartspfähle für seinen dortigen Weingarten zu hauen. Für den Mißbrauchsfall wird Widerruf vorbehalten.
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Datum Wording
Dornstage nach Felicis in pincis.
- References
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Granter
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Recipient
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Other Places
Balduinstein (Gem. Diez/Rheinland-Pfalz), Burg · Mudershausen (Gem. Hahnstätten/Rheinland-Pfalz), Wald Fuchsenhöhle
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Vergünstigungen · Burgen · Wälder · Holzeinschläge · Hölzer, Verwendung für · Mißbrauchsfälle · Weingartspfähle · Weingärten, Material für
- Text Basis
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Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
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Document Particulars
Wolf, Lehneurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7886 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7886> (Stand: 21.05.2026)

