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Regesta of the Landgraves of Hesse
1490 Juni 3
Johann von Trohe erhält eine Gülte in Nidda
Regest-Nr. 7802
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 423/26, mit angehängtem beschädigten Siegel. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 80v-81r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 57, Nr. 218. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Trohe, Sohn des +Helfrich, mit acht Gulden Geld Jahrgült aus Amt und Rente zu Nidda, die der Rentmeister zu Nidda zahlen soll, wie sein +Vater sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 80 Gulden, die er dann an Erbe und Gut unter Landgraf Wilhelm anlegen oder dafür Eigen, Erbe und Gut auflassen und zu Lehen empfangen soll.
Dornstag nach dem heiligen pfinxstage. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Trohe, Johann [II.] von · Trohe, Helferich [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Lehen, erbliche · Söhne · Verwandte · Gülten · Renten · Ämter · Rentmeister · Mannlehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auftrag als · Erbe · Güter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7802 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7802> (Stand: 31.05.2026)

