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Regesta of the Landgraves of Hesse
1490 November 8
Wilhelm III. belehnt Otto von Göns
Regest-Nr. 7800
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Gonse, 1 Wietersheyn, angehängtes Siegel fehlt. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 84r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 59, Nr. 228. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Otto von Göns mit sechs Pfund Heller Geld Niddaer Währung aus der Bede zu Widdersheim, die seine Vorfahren und er von den Vorfahren des Landgrafen und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 60 Pfund Heller Geld, die er an Erbe und Gut im Fürstentum wieder anlegen und zu Lehen empfangen soll.
Montag nach Leonhardi. - References
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Other Persons
Göns, Otto von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Währungen, Niddaer · Gelder · Bede · Mannlehen · Lehen, erbliche · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auftrag als
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7800 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7800> (Stand: 28.05.2026)

