Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

(zu 1508 Juni 5)

Übermittlung landgräflicher Befehle

Regest-Nr. 7165

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Eigenhändige Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12a/4 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit Unterschrift. Wasserzeichen: ... mit Kreuz.
Regesta: Demandt, Schriftgut 5, S. 201 Nr. 3484.
Regestum
Wilhelm von Hessen teilt dem Kammerschreiber mit, daß er dem Landgrafen auftragsgemäß mitgeteilt habe, er (der Kammerschreiber) habe kein Geld mehr, worauf der Landgraf erwidert habe, er habe nicht befohlen, Burkhard von Kramm das Geld alle zu geben, er befehle vielmehr, Hermann Grauwechter das Zehrgeld für Hin- und Rückweg zu entrichten und dafür zu sorgen, daß dort oben die Angelegenheiten des Landgrafen besorgt werden.
References

Other Persons

Hessen, Wilhelm der Jüngste von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Cramm, Burkhard von · Grauwächter, Hermann

Keywords

Kammerschreiber · Befehle, landgräfliche · Verwaltungen, landgräfliche · Finanzen, landgräfliche · Gelder · Zehrgelder · Reisen · Reisekosten · Gesandte · Gesandtschaften · Rechtsstreitigkeiten

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 5

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7165 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7165> (Stand: 30.05.2026)