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Regesta of the Landgraves of Hesse
(zu 1508 Juni 5)
Übermittlung landgräflicher Befehle
Regest-Nr. 7165
- Tradition
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Engrossment: Eigenhändige Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12a/4 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit Unterschrift. Wasserzeichen: ... mit Kreuz. Regesta: Demandt, Schriftgut 5, S. 201 Nr. 3484. - Regestum
- Wilhelm von Hessen teilt dem Kammerschreiber mit, daß er dem Landgrafen auftragsgemäß mitgeteilt habe, er (der Kammerschreiber) habe kein Geld mehr, worauf der Landgraf erwidert habe, er habe nicht befohlen, Burkhard von Kramm das Geld alle zu geben, er befehle vielmehr, Hermann Grauwechter das Zehrgeld für Hin- und Rückweg zu entrichten und dafür zu sorgen, daß dort oben die Angelegenheiten des Landgrafen besorgt werden.
- References
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Other Persons
Hessen, Wilhelm der Jüngste von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Cramm, Burkhard von · Grauwächter, Hermann
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Keywords
Kammerschreiber · Befehle, landgräfliche · Verwaltungen, landgräfliche · Finanzen, landgräfliche · Gelder · Zehrgelder · Reisen · Reisekosten · Gesandte · Gesandtschaften · Rechtsstreitigkeiten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 5
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7165 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7165> (Stand: 30.05.2026)

