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Regesta of the Landgraves of Hesse
1498 Oktober 2
Wilhelm III. verspricht Morgengabe und Wittum seiner Frau schuldenfrei zu halten
Regest-Nr. 7140
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 21, Nr. 22, Bl. 102. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 1015 Nr. 2553.. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er laut der Heiratsabrede alle Schlösser, Herrschaften, Städte, Gülten und Güter, auf die er seine Gemahlin Elisabeth bewittumen und bemorgengaben will, vor dem Beilager aller Belastungen entledigen soll. Da es aber vor Augen liegt, daß diese Abkündigung vor dem Beilager nicht möglich ist, verspricht er ihr bei seiner fürstlichen Ehre, diese Güter innerhalb Jahresfrist nach Datum dieser Urkunde freizumachen und künftig nicht mehr anderweitig zu belasten. Diese Fristerstreckung soll jedoch der Heirats-, Wittums- und Morgengabeverschreibung nicht abträglich sein.
Siegel des Ausstellers.
D. Frankfurt am dinstag nach sant Michelstag des heiligen ertzengels a. d. 1498. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Baden, Markgrafen, Elisabeth, Frau Philipps I., verw. Landgräfin von Hessen, geb. Pfalzgräfin bei Rhein
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Other Places
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Keywords
Eheabsprachen · Schlösser · Burgen · Herrschaften · Städte · Gülten · Güter · Ehefrauen · Wittume · Morgengaben · Beilager · Güter, Befreiung von Lasten · Verschreibungen · Landgrafenitinerar
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7140 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7140> (Stand: 02.06.2026)

