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Regesta of the Landgraves of Hesse
1317 April 3 - 10
Brüder von Romrod bestätigen, Geld aus Pfandschaften in Lehen anzulegen
Regest-Nr. 664
- Tradition
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Copies: Abschrift 18. Jahrhundert (angeblich ex orig. des Kasseler Hofarchivs): Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, Schminckes Diplomatarium Hassiacum IV, Bl. 227. Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 219 Nr. 611. - Regestum
- Albert und Friedrich, Brüder, gen. von Romrod (Rumrode), Knappen, bekennen, daß sie die 50 Mark reinen Silbers, für die ihnen und ihren Erben die Dörfer Weiterode (Wytinrode) und Breitenbach (Breydinbach) verpfändet sind, in erblichen Gütern anlegen oder von ihren Erbgütern den gleichen Wert dem Landgraf Otto auflassen und von ihm zu Burglehn nehmen sollen, wie sie auch die genannten Dörfer bereits zu Burglehn besitzen.
Datum: 1317 infra octavas Pasche. - References
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Other Persons
Romrod, Albert [II.] von · Romrod, Friedrich von · Hessen, Landgrafen, Otto I.
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Other Places
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Keywords
Brüder · Knappen · Silber · Erben · Dörfer · Güter, erbliche · Pfandschaften · Geld, Anlage von · Lehen, Aufgabe als · Burglehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 664 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/664> (Stand: 08.05.2026)

